Die Corona Pandemie stellt das gesamte Leben und somit auch den Sport vor große Herausforderungen. Es gelten weiterhin einige Regeln, die bitte unbedingt einzuhalten sind.
3G – Sportler und Besucher müssen Geimpft, Genesen oder Getestet (max. 24 Stunden) sein.
Bei allen sportlichen und außersportlichen Vereinsaktivitäten sind weiterhin die grundsätzlichen Hygiene- und Infektionsschutzstandards zu beachten (AHA-Formel!).
Grundsätzlich sind für die Nutzung kommunaler Sportstätten die Kommunen für die Betriebssicherheit und damit auch für die Umsetzung entsprechender baulicher oder materieller Hygienevorkehrungen zuständig sind.
Insbesondere im Zuge des Spielbetriebs bedarf es klarer Strukturen und Richtlinien, die in der nachfolgenden Checkliste aufgelistet sind und unbedingt zu beachten sind.